
Bei Gewerbe sollte im Vorfeld ein Energieaudith im Rahmen der BAFA-Verordnung. statt finden. wobei wir Ihnen gerne auch dabei behilflich sind.
Ihr Energiebedarf sollte sich im Bereich Wärme, Strom, Kälte, liegen, dort mindestens ein Jahresverbrauch von 500.000 kwh. Gas oder 1 Millionen kwh, Strom liegen.
Sie erhalten dann Die Wärme oder den Strom meist in Verbindung mit einem BHKW oder mit einer Photovoltaik Anlage. auf die Dauer des EEG Gesetzes Kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie wollen können Sie innerhalb der Laufzeit des EEG Gesetzes die Anlage zum derzeitigen Wert erwerben, oder eben nach Ablauf des EEG Gesetzes dann auf den Vertraglichen Rückbau ohne zusatzkosten wieder in den ‘Urzustand zurück versetzen lassen.
